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Apple vs. Samsung: Hat der iPad-Hersteller Beweise gefälscht?
Geschrieben von: Frank   

Normalerweise halten wir uns aus der Berichterstattung über Patent- und Geschmacksmusterstreitigkeiten der Smartphone- und Tablet-Hersteller raus, denn für eine angemessene Beurteilung fehlt uns der juristische Hintergrund. Heute machen wir jedoch eine Ausnahme, denn die derzeit durch die Presse geisternde Meldung hat uns fast die Sprache verschlagen.

Rückblick: Vor dem Düsseldorfer Landgericht hat Apple eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt, die der deutschen Tochtergesellschaft des koreanischen Unternehmens den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 europaweit untersagt. In der Klageschrift hat die niederländische Website Webwereld jedoch ein Foto vom Galaxy Tab 10.1 neben einem iPad 2 entdeckt, das den Verdacht der Bildmanipulation aufkommen lässt.

Kennern von Samsungs Tablets wird das merkwürdige Seitenverhältnis schon mit bloßem Auge auffallen. Während das iPad gemäß den offiziellen Maßen ein Seitenverhältnis von rund 1,3:1 aufweist, liegt das Samsung-Tablet bei 1,47:1. Der Laie würde vielleicht sagen, dass es sich beim Galaxy Tab 10.1 um ein Gerät mit Widescreen handelt. Dies legt auch die Auflösung des Bildschirms (1280 x 800 Pixel) nahe, die man auch als WXGA bezeichnet, während der iPad-2-Bildschirm eine XGA-Auflösung (1024 x 768) zeigt.. Doch warum sehen sich die beiden Geräte auf dem Bild so ähnlich?

Wir haben bei dem strittigen Bild nachgemessen und tatsächlich hat das dort gezeigt Galaxy Tab 10.1 ein Seitenverhältnis von 1,36:1 statt 1,47:1. Alles nur ein Versehen, oder eiskaltes Kalkül der Apple-Anwälte oder sogar von Apple selbst? So sehen die beiden Tablets tatsächlich nebeneinander aus. Man sieht deutlich, dass das Galaxy Tab 10.1 schlanker, aber dafür länger ist, ein Home-Button fehlt, und die Frontkamera befindet sich scheinbar seitlich am Gerät. Seitlich? Ist ja komisch. Schaut man sich auf der offiziellen Website zum Galaxy Tab 10.1 um, findet man ausschließlich Bilder, auf denen das Gerät im Querformat gezeigt wird, scheinbar der Standardausrichtung des Gerätes, denn dann befindet sich die Frontkamera über dem oberen Bildschirmrand. Aber so neben dem iPad platziert und dann auch noch im tatsächlichen Seitenverhältnis, würde wohl keinen Richter eine Geschmackmusterverletzung erkennen lassen. Am 25. August folgt eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf. Hoffen wir, dass dann nicht noch ein weiteres peinliches Kapitel im "Patentkrieg" zwischen Apple und Samsung aufgeschlagen wird.

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